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Gesundheit
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Das Einmaleins der Entgeltfortzahlung: Wer zahlt wann?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt, dass dein Arbeitgeber dir im Krankheitsfall für einen gewissen Zeitraum dein volles Gehalt weiterzahlen muss. Das gilt übrigens nicht nur für Vollzeitangestellte, sondern auch für Teilzeitkräfte und Minijobber.
Die „6-Wochen-Regel“
In der Regel hast du Anspruch auf sechs Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung pro Krankheitsfall. Während dieser Zeit erhältst du 100 % deines Bruttogehalts inklusive regelmäßiger Zuschläge (außer Überstundenvergütungen, sofern diese nicht regelmäßig anfallen).
Die Wartezeit zu Beginn
Wichtig für Neustarter: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Wenn du in den ersten vier Tagen deines neuen Jobs krank wirst, zahlt meist die Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld, nicht der Chef.
Deine Pflichten: Was du jetzt tun musst
Damit der Geldfluss nicht stockt, hast du als Arbeitnehmer zwei zentrale Pflichten:
Anzeigepflicht: Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. „Unverzüglich“ bedeutet in der Regel: vor Arbeitsbeginn am ersten Tag der Krankheit.
Nachweispflicht (eAU): Seit 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Du musst nicht mehr zwingend einen „gelben Schein“ physisch abgeben. Du gehst zum Arzt, dieser meldet die Daten digital an die Krankenkasse, und dein Arbeitgeber ruft sie dort ab. Aber Achtung: Du musst dich trotzdem beim Arzt krankmelden und deinem Chef Bescheid geben!
Was passiert bei wiederholter Krankheit?
Hier wird es oft kompliziert. Es gilt die Regel der Fortsetzungserkrankung: Wenn du wegen derselben Krankheit erneut ausfällst, werden die Zeiten addiert. Die 6-Wochen-Frist beginnt nur dann neu, wenn:
Du zwischen den Erkrankungen mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst.
Oder seit Beginn der ersten Erkrankung mindestens 12 Monate vergangen sind.
Über die 6 Wochen hinaus: Das Krankengeld
Hält die Krankheit länger als 42 Tage an, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dieses ist jedoch niedriger als dein Gehalt (ca. 70 % des Bruttoentgelts, aber maximal 90 % des Nettoentgelts).
Wie voiio dir hilft, gesund zu bleiben (oder zu werden)
Wir bei voiio wissen, dass Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit. Oft ist es der „Mental Load“, der uns anfällig macht. Hier setzen wir an:
Prävention: Über unsere Plattform hast du Zugriff auf Resilienz-Trainings und Stressmanagement-Kurse, um chronischem Stress vorzubeugen.
Psychologische Beratung: Manchmal ist die Ursache für körperliche Symptome psychischer Natur. Unser EAP bietet dir anonyme Soforthilfe durch Experten.
Support im Alltag: Wir entlasten dich bei der Organisation von Kinderbetreuung oder Pflege, damit du gar nicht erst in die Überlastungsfalle tappst.
FAQ
1. Darf der Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen? Ja. Laut Gesetz muss ein Nachweis spätestens nach dem dritten Kalendertag vorliegen, aber der Arbeitgeber ist berechtigt, diesen bereits ab dem ersten Tag der Krankheit zu fordern.
2. Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Keine Sorge: Wenn du ein ärztliches Attest vorlegst, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Dein Urlaub wird quasi "pausiert".
3. Gilt die Lohnfortzahlung auch bei einer Kur? Ja, wenn die Kur medizinisch notwendig ist und von einem Sozialleistungsträger (z. B. Rentenversicherung) genehmigt wurde, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
4. Bekomme ich auch Geld, wenn mein Kind krank ist? Das ist ein anderer Fall. Hier gibt es das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (sofern du und dein Kind gesetzlich versichert seid). Der Arbeitgeber ist nur in seltenen Fällen (z. B. durch Regelungen im Arbeitsvertrag nach § 616 BGB) zur Fortzahlung verpflichtet.
5. Kann mir gekündigt werden, während ich krank bin? Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man während einer Krankheit unkündbar sei. Eine Kündigung während der Krankheit ist unter strengen Voraussetzungen rechtlich möglich, hat aber keinen Einfluss auf deinen laufenden Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende der 6 Wochen.
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FAQs
1. Was ist voiio und wofür wird die Plattform eingesetzt?
voiio ist eine digitale Plattform für Mitarbeiter-Benefits mit Fokus auf Familienservice, mentale Gesundheit und Wellbeing. Unternehmen nutzen voiio, um Mitarbeitende und deren Familien mit Kursen, Beratungen und Services zu unterstützen – von Kinderbetreuung über Pflegeberatung bis hin zu Mental-Health-Angeboten. Ziel ist eine bessere Work-Life-Balance, höhere Mitarbeiterbindung und ein stärkeres Employer Branding.
2. Welche Leistungen und Inhalte bietet voiio konkret?
voiio bündelt Angebote rund um Familie, Pflege, mentale Gesundheit sowie Karriere und Finanzen. Von Kinderbetreuung und Pflegeberatung über Coaching zu Stress, Schlaf und Resilienz bis zu Finanz- und Vorsorge-Workshops – als Live-Session, On-Demand, 1:1 oder in Gruppen, digital, hybrid oder vor Ort – und deckt damit zentrale BGM-Themen ab.
3. Wie funktioniert voiio für Unternehmen und Mitarbeitende?
Unternehmen schließen eine Lizenz ab und schalten ihren Mitarbeitenden die Plattform frei. Beschäftigte melden sich über Web oder App an, entdecken kuratierte Angebote und buchen Kurse oder Beratungen direkt. HR erhält Zugang zu Admin- und Reporting-Funktionen, kann Zielgruppen ansprechen, Kontingente steuern und interne Kommunikation mit Vorlagen unterstützen. So wird die Nutzung einfach messbar und die Einführung planbar.
4. Für wen eignet sich voiio und welchen Mehrwert bietet es?
voiio eignet sich für KMU bis Großunternehmen – besonders für People & Culture-, HR- und BGM-Teams – und sorgt für höhere Mitarbeiterbindung bei geringerer Fluktuation, spürbare Entlastung für Eltern und Pflegende, bessere mentale Gesundheit, mehr Produktivität und weniger Fehlzeiten. Gleichzeitig stärkt es das Employer Branding mit familienfreundlichen Benefits und macht den Arbeitsplatz zukunftssicher.
5. Was kostet voiio und wie rechnet sich die Investition?
Die Kosten hängen typischerweise von Unternehmensgröße, Leistungsumfang und Laufzeit ab (Lizenz-/Abo-Modell). Üblich sind paketierte Angebote mit festem Leistungsumfang und optionalen Add-ons. Der ROI entsteht über höhere Nutzung von Benefits, reduzierte Fehlzeiten, verbesserte Retention und schnellere Rückkehr aus Eltern- oder Pflegezeiten. Eine Demo oder Pilotphase hilft, Bedarf und Budget passgenau abzustimmen.
6. Ist voiio DSGVO-konform und lässt sich die Plattform in bestehende Systeme integrieren?
voiio arbeitet nach den Anforderungen der DSGVO; mit dem Anbieter kann eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen werden. Es werden nur für die Nutzung notwendige personenbezogene Daten verarbeitet; technische und organisatorische Maßnahmen schützen die Daten. Die Anbindung erfolgt in der Regel über gängige Single-Sign-on-Lösungen und Schnittstellen zu HR-/Identity-Systemen, sodass die Einführung reibungslos verläuft. Konkrete Details zu Hosting, SSO und Integrationen stellt voiio auf Anfrage bereit.






