AGB für Anbieter

AGB für Anbieter

voiio // Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen voiio und den Anbietern von Dienstleistungen


§1) Gegenstand und Geltungsbereich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen

  1. Die voiio GmbH ist ein Anbieter für die Vermittlung von Dienstleistungen und
    Angeboten mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen zu
    stärken, wobei diese Dienstleistungen und Angebote teilweise durch voiio selbst und
    teilweise von den Anbietenden (nachfolgend „Anbieter“) erbracht werden.

  2. voiio (im Weiteren „wir“ und/oder „uns“ und/oder „voiio“) betreibt das Internetportal
    https://www.voiio.de, über das Mitarbeitende unserer Partnerunternehmen und
    andere verantwortliche Personen (im Weiteren „Kunden“) entsprechende
    Dienstleistungen und Angebote buchen können.

  3. Die Zusammenarbeit zwischen voiio und dem Anbieter erstreckt sich dabei

  • in der Regel auf eine Vermittlung von Angeboten des Anbieters an die
    Kunden von voiio unter Beachtung vereinbarter Sonderkonditionen (wie
    bspw. Rabatte, Zuschüsse, Kontingentreservierungen und vieles mehr),

  • im Einzelfall auf die Erbringung einer Leistung durch den Anbieter als
    Subunternehmer von voiio.

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB für Anbieter“) regeln die
    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, d. h. voiio und Anbieter. Es gelten
    ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
    Regelungen des Anbieters gelten nur bei ausdrücklicher, konkreter
    Einzelvereinbarung. Eine eventuelle Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.

§2) Vertragsdauer

  1. Diese Rahmenvereinbarung zwischen voiio und dem Anbieter wird, soweit nicht
    anderweitig vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wird der Rahmenvertrag
    von einer Seite gekündigt (wobei eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum
    Monatsende einzuhalten ist), so gelten diese AGB für bisher erteilte (Vermittlungs-
    )Aufträge bis zu deren Ende fort.

§3) Pflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter stimmt zu, dass voiio die Angebote des Anbieters in die voiio-Plattform
    überträgt.

  2. Der Anbieter ist verpflichtet, eine Angebotsbeschreibung der Dienstleistung, in der
    Regel mit entsprechendem Bildmaterial, voiio zu überlassen. Die
    Angebotsbeschreibung muss, alle für den Kunden wichtigen Informationen für eine
    Buchung wie z.B. den Zeitraum, die Dauer, den Ort, den Preis der Dienstleistung,
    ihren Leistungsinhalt und insbesondere ihre rechtlichen Rahmenbedingungen,
    insbesondere Widerrufsmöglichkeiten, Stornobedingungen und vertragliche
    Regelungen des Anbieters enthalten.

  3. Der Anbieter ist zu wahrheitsgemäßen Angaben bzgl. des jeweiligen Angebots
    verpflichtet. Der Anbieter ist ferner verpflichtet, für eventuell notwendige
    Einwilligungserklärungen zur Verwendung des Bildmaterials zu sorgen, und
    garantiert voiio, dass hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Rechte am
    eigenen Bild, verletzt werden.
    voiio ist (ohne Weiteres) berechtigt, solche Angaben auch von
    Veröffentlichungen des Anbieters (bspw. Webseite, Kataloge, Werbeschreiben) –
    auch wörtlich – zu übernehmen.

  4. Die von voiio veröffentlichten Leistungsbeschreibungen der einzelnen Angebote
    bleiben inhaltlich das geistige Eigentum des Anbieters oder sonstigen
    Texteverfassers. Der Anbieter bestätigt mit der Weitergabe der Texte zur Nutzung,
    dass die Urheberrechte an den Texten entweder bei dem Anbieter liegen oder
    alternativ zumindest die zur Veröffentlichung notwendigen Nutzungsrechte am
    Urheberrecht beim Anbieter liegen.

  5. Sollte voiio sich wegen der Verletzung von Bild- und/oder Textrechten an den
    übermittelten Anbieterwerbungen einer Inanspruchnahme Dritter gegenübersehen,
    verpflichtet sich der Anbieter, voiio von den dabei entstehenden Kosten freizustellen.
    Sollte voiio von Dritten wegen solcher Rechtsverletzungen in Anspruch genommen
    werden, so hat der Anbieter im Übrigen eine Auskunftspflicht zur Herkunft der Daten.

  6. Für den Fall, dass voiio und der Anbieter

  • Kontingente für eine bestimmte Anzahl an Teilnehmerplätzen für einen
    definierten Zeitraum und/oder

  • besondere Konditionen, wie bspw. Preisnachlässe, Gutscheinaktionen,
    besondere Stornierungsbedingungen und/oder

  • sonstige besondere Bedingungen
    für Kunden, die über voiio buchen, festgelegt haben, gilt: Der Anbieter ist im
    Fall einer Anfrage von Kunden über voiio und der Weiterleitung von Kunden über
    eine Startseite der voiio-Plattform – im Rahmen der vereinbarten Kontingente
    und/oder Konditionen – zum Abschluss auf Basis der vereinbarten Konditionen
    verpflichtet. Eventuelle Änderungen der Angebotsbedingungen werden für die
    vereinbarten Kontingente erst nach der hierfür vorgegebenen Angebotsperiode
    (Saison) wirksam und rechtzeitig mitgeteilt.

§4) Vertragsschluss mit Kunden

  1. Die veröffentlichten Angebote werden über voiio als Vermittler direkt beim Anbieter
    gebucht. Dieser allein wird Vertragspartner und haftet dem Kunden für die
    vertragsgemäße Durchführung.
    Abweichungen von Absatz 1 bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung, wie
    bspw. wenn der Anbieter als Subunternehmer für voiio tätig wird (insbesondere im
    Rahmen der Angebote, bei denen voiio selbst als Anbieter in Erscheinung tritt).

§5) Bei entsprechender Kennzeichnung – Vertragsabschluss
mit voiio als Vertreter des Anbieters

  1. Sollte dies zwischen voiio und dem Anbieter vereinbart worden sein, kann der
    Vertragsabschluss zwischen Kunden und Anbieter auch durch Erklärungen von voiio
    zu Gunsten und zu Lasten des Anbieters erfolgen. In diesem Fall gibt voiio die
    Erklärungen auf Basis der im Vertrag vereinbarten Bevollmächtigung im Namen und
    Auftrag des Anbieters ab und nimmt entsprechende Erklärungen mit Wirkung für und
    gegen den Anbieter entgegen.

§6) Information über das Widerrufsrecht

  1. Die Kunden bedienen sich bei der Buchung über voiio der Fernkommunikation und
    haben damit ein Widerrufsrecht. Dieses kann unter Umständen ausgeschlossen oder
    eingeschränkt sein (wenn auf Wunsch des Kunden vorzeitig mit der
    Vertragsausführung begonnen wird o. Ä.). Der Anbieter ist verpflichtet, auf eine für
    seine Angebote passende und rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrung sowie
    deren Abgabe zu achten und diese für den Fall eines Vertragsabschlusses durch
    voiio als Vertreter des Anbieters zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Anbieter wird seine Widerrufserklärung bei eventuellen Änderungen der
    Rechtslage an die rechtlich aktuellen Gegebenheiten anpassen.

§7) Leistungsdurchführung / Mängel

  1. Die dem Angebot zugrunde liegende Dienstleistung erbringt der Anbieter selbst dem
    Kunden gegenüber. Die Beauftragung von Subunternehmen bzw. die
    Leistungsdurchführung der prägenden Kernleistung(en) durch Subunternehmen
    bedarf der vorherigen Zustimmung von voiio.

  2. Der Anbieter ist für evtl. Leistungsmängel oder im Zusammenhang mit einer
    Leistungserbringung eingetretenen evtl. Schadenersatzpflicht umfänglich allein
    verantwortlich.

§8) Berücksichtigung von voiio Gutscheinen

  1. voiio behält sich vor, Kunden Gutscheine über einen auf dem Gutschein genannten
    Betrag auszustellen.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich, solche Gutscheine, wenn sie vom Kunden vorgelegt
    und wie nachfolgend beschrieben von voiio verifiziert wurden, zu akzeptieren und
    den vom Kunden zu zahlenden Preis entsprechend zu reduzieren.

  3. Einen solchen eingelösten Gutschein kann sich der Anbieter im Anschluss und nach
    Rechnungsbegleichung durch den Kunden im Übrigen von voiio erstatten und den
    Betrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen überweisen lassen:

  • Der Anbieter informiert voiio über den Gutschein. voiio ist verpflichtet, diesen
    binnen 48 Stunden (Montag bis Freitag, jedoch nicht an gesetzlichen
    Feiertagen) zu verifizieren; ein solcher Gutschein gilt nach Ablauf von 48
    Stunden ohne Reaktion von voiio als verifiziert.

  • Dem Anbieter wird anheimgestellt, dem Kunden gegenüber einen
    entsprechenden Vorbehalt zur Anerkennung des Gutscheins zu erklären.

  1. Wird das Angebot, auf welches der Gutschein angerechnet wurde, später storniert,
    widerrufen oder aus sonstigen Gründen nicht erbracht, so gilt:

  • voiio ist umgehend zu informieren;

  • ein von voiio ausbezahlter Gutschein ist voiio binnen 2 Wochen durch
    Überweisung vollständig zu erstatten bzw.

  • ein noch nicht ausbezahlter Gutschein kann bei voiio nicht mehr eingelöst
    werden.

§9) Überbuchung und Stornierung

  1. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass eine Überbuchung von Angeboten nicht
    erfolgt. Der Anbieter haftet insbesondere für jegliche Kosten und Schadensersatz im
    Falle einer Überbuchung trotz Verfügbarkeitsmitteilung.

  2. Eventuelle Stornierungsbedingungen teilt der Anbieter zu seinem Angebot in einer
    für Kunden verständlichen Weise mit. Der Anbieter wird voiio über Stornierungen
    unverzüglich unterrichten. Gleiches gilt für einen zu einer Buchung eventuell
    ausgesprochenen Widerruf.

§10) Qualitätskontrolle

  1. Der Anbieter ist nach erstmaliger Erstellung eines Programms oder nach
    Abänderung/Neugestaltung seines Programms verpflichtet, voiio eine entsprechende
    Information und die entsprechenden Daten (insbesondere solche wie in § 3 Abs. 2)
    zeitnah zukommen zu lassen.

  2. voiio und der Anbieter werden sich auf Mindeststandards der Leistungserbringung
    verständigen.

  3. voiio hat das Recht, eine Qualitätsbefragung bei Kunden zu eventuellen Buchungen
    von Dienstleistungen des Anbieters durchzuführen. Diese Daten werden, wenn sie
    gespeichert werden, ohne Nennung eventueller Namen der vom Anbieter mit der
    Durchführung beauftragten Personen erfasst. Gleichfalls hat voiio das Recht,
    stichprobenartige Besichtigungen des Angebots vorzunehmen.

  4. Der voiio-Qualitätscheck (aktuelle Muster können jederzeit, auch vor
    Vertragsschluss, angefordert werden) muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. voiio
    behält sich vor, den Qualitätscheck jederzeit anzupassen bzw. zu aktualisieren.

  5. voiio hat das jederzeitige Recht, nach eigenem Ermessen angemessene
    Maßnahmen

  • zur Qualitätssicherung und -prüfung,

  • zur Prüfung der Anbieterangaben aus dem Qualitätscheck,

  • zur Einhaltung der vertraglichen und/oder ortsüblichen Mindeststandards

  • zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
    beim Anbieter durchzuführen und/oder erforderliche Informationen und
    Nachweise einzuholen. Ebenso hat voiio jederzeit – jedoch nach vorheriger
    Ankündigung – das Recht, sich vor Ort zu informieren.

§11) Datenschutz, Kundendaten, vertrauliche Informationen

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung von voiio erlangten vertraulichen Informationen streng geheim zu behandeln. Hierunter sind sämtliche Informationen, Unterlagen und Materialien sowie Kundendaten, Umsatzzahlen oder Marketingpläne zu verstehen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind. Ausgenommen hiervon sind solche Informationen, die entweder öffentlich bekannt sind oder die der Anbieter rechtmäßig verwenden kann. Vertrauliche Informationen dürfen vom Anbieter ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet werden.

  2. Zur Vertragsdurchführung übermittelt voiio dem Anbieter personenbezogene Daten. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, diese Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verarbeiten und hierbei die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der DSGVO, einzuhalten. Der Anbieter sichert zu, dass er hierzu insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift und die mit der Vertragsdurchführung betrauten Mitarbeiter und sonstigen
    involvierten Personen hinreichend zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit
    verpflichtet bzw. verpflichten lässt. Auf Verlangen von voiio wird der Anbieter voiio geeignete Nachweise über die Ergreifung der vorbenannten Maßnahmen bereitstellen.

  3. Der Anbieter hat voiio bei der Erfüllung von sog. Betroffenenrechten, insbesondere im Hinblick auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie Benachrichtigung und Auskunftserteilung, zu unterstützen.

  4. Kommt es beim Anbieter zu einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die hiesigen Bestimmungen, so hat er dies voiio nebst konkreter Schilderung der Umstände und einer Risikoeinschätzung unverzüglich mitzuteilen.

  5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und auf Weisung von voiio wird der Anbieter die von voiio erlangten personenbezogenen Daten unwiederbringlich löschen und dies gegenüber voiio schriftlich bestätigen, sofern und soweit der Anbieter nicht zur weiteren Verarbeitung gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.

§12) Gegenseitige Information und Unterstützung, Freistellung

Die Parteien sichern sich gegenseitig Information und Unterstützung über relevante Vorgänge zu, insbesondere wenn Ansprüche von Kunden und/oder gegen Kunden geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn voiio aufgrund und/oder im Rahmen von Leistungen des Anbieters in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird voiio von solchen Ansprüchen im Innenverhältnis freistellen.

§13) Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-
    Kaufrechts ausgeschlossen wird.

  2. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
    Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist unser Sitz
    ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt
    dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

voiio Gmbh

Berlin

Telefon 030 700 169 43

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