AGB

AGB – zur Regelung der Rahmenbedingungen unter denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Unterstützung bei der Nutzung der Angebote zur Buchung von Ferien- oder Betreuungsangeboten für sich und ihre Familienangehörigen bieten können

§1) Gegenstand und Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Rahmenbedingungen zwischen voiio (wir/uns/voiio) und Arbeitgebern (Sie/Ihnen/Arbeitgeber/-n), die ihren Mitarbeitern die Beratung und Vermittlung von Betreuungsangeboten über das „voiio Portal“ der voiio GmbH erleichtern wollen. Privatpersonen und / oder Gruppen können gleichfalls vermittelte Veranstaltungen zu Ferien- und Freizeitthemen sowie vermittelte Betreuungsleistungen für Familienangehörige über das Internetportal www.voiio.de und www.voiio-ferienbetreuung.de kostenpflichtig buchen. Die dort enthaltenen Angebote können auch auf anderem Vermittlungswege angeboten sein bzw. über diese Wege gebucht werden (insbesondere auf Printmedien oder Telefon).
  2. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, sofern wir ihre Geltung nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.

§2) Vertragsschluss

  1. Die unter dem Portal www.voiio.de, www.voiio-ferienbetreuung.de und den dazugehörigen Firmenspezifischen Seiten www.FIRMENNAME.meine-ferienbetreuung.de angebotenen Dienstleistungen sind Vermittlungsangebote von Betreuungsdienstleistungen, Ferien- und Freizeitdienstleistungen verschiedener Anbieter, die von voiio geprüft wurden, und deren Leistungen über voiio als Vermittler direkt von Eltern oder Familienangehörige für sich selbst oder z.B. deren Kinder (im ersten Grade verwandt oder als direkter Erziehungsberechtigter) und Enkelkinder (im zweiten Grade verwandt) gebucht werden können. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern den Zugang zu Betreuungsangeboten oder Ferienangeboten zu besonderen Konditionen bieten wollen, können auf der Basis eines Rahmenvertrages verschiedene Pakete buchen, die ihren Mitarbeitern für deren Buchungen Beratungs- und Vermittlungsleistungen zum Finden besonders geeigneter Leistungen bei qualitätsgeprüften Anbietern ermöglichen, oder im Fall der Vermittlung von Betreuungsleistungen bei nicht schulpflichtigen Kindern oder in Betreuungsnotfällen diese kostenmäßig vergünstigt oder kostenfrei anbieten. In diesem Sinne ist die durch diese AGB ergänzten Rahmenvereinbarung zwischen voiio und dem Arbeitgeber jeweils ein Vertrag mit Wirkung zugunsten Dritter. Denkbar sind verschiedene Pakete, deren Leistungsumfänge Ihnen im Rahmen unserer Angebote und Konditionen in der jeweils aktuellen Form beschrieben sind. Der Arbeitgeber bucht in der Regel ein oder mehrere Module, mit denen er für seine Mitarbeiter an den jeweils in der Buchung namentlich benannten Standortbetrieben die Inanspruchnahme von Leistungen über voiio ermöglicht oder erleichtert. Denkbar wären in diesem Zusammenhang Module mit Leistungsstufen von unterschiedlicher Intensität, z.B. Zugang zu einer Datenbank mit besonderen Beratungsangeboten oder zu Vermittlungsleistungen von besonders ausgewählten und geprüften oder sogar zertifizierten Anbietern oder alternativ die Buchung von Modulen, bei denen vorher definierte Kostenzuschüsse des Arbeitgebers für benannte Betreuungsleistungen für noch nicht schulpflichtige Kindern oder unter während sog. Betreuungsnotfälle zur Buchung durch Mitarbeiter geboten werden. In der Regel „buchen“ die Arbeitgeber für den vereinbarten Vertragszeitraum Kontingente, für in den Modulen beschriebene Pauschalleistungen die sie unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme fest vereinbaren und vergüten. Je nach Modul und Vertragskonditionen zum Rahmenvertrag können die Mitarbeiter entweder über die vereinbarten Vertragslaufzeit bei ihren eigenen Buchungen entweder die Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmen oder (im Fall des Leistungszuschuss bei Betreuungsleistungen für nicht schulpflichtige Kinder) Leistungen buchen, die durch die zuvor arbeitgeberseitig erbrachten Vergütungszahlungen anteilig vergünstigt wurden und zwar solange, bis die zwischen dem Arbeitgeber und voiio vereinbarte Summe durch ein entsprechendes Gesamtbuchungsvolumen erschöpft ist (first come first served). Letzteres gilt auch für Betreuungszuschüsse in sogenannten Notfällen, bei denen der betroffene Mitarbeiter im betrieblichen Interesse seine Arbeit fortsetzen kann, aber (nach derzeitigen Regelungen) bis 15 Tage im Jahr im Fall des Ausfalles der Betreuungspersonen unter den sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen auch die Kosten einer Ersatzbetreuungskraft kostenmäßig ganz oder teilweise erstattet erhält.
  2. Die gewünschten und vereinbarten Module werden zwischen voiio und Ihnen, als Arbeitgeber vorher schriftlich vereinbart. Für den Vertragsabschluss zu diesen Rahmenbedingungen ist der Vertragsabschluss über elektronische Kommunikationsmittel ausreichend. Der Vertrag zwischen voiio und Ihnen kommt direkt zustande. voiio übernimmt dann die Garantie, dass die vergünstigten Konditionen für die vereinbarten Vertragslaufzeiten bei erfolgreicher Buchung zugunsten der Mitarbeiter gelten. voiio übernimmt allerdings keine Garantie zu evtl. Leistungskapazitäten einzelner Dienstleister (keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Plätzen) noch eine Garantie für die Bereitschaft einzelner Anbieter auch weiterhin zur Leistung zur Verfügung zu stehen. Soweit auch voiio zum einen immer wieder neue Dienstleiter für Betreuungs-, Ferien- und Freizeitangebote sucht und in das Angebotsportfolio einbindet und diese, ebenso wie vorhandene Anbieter, qualitativ überprüft, ist das Portfolio der vermittelten Dienstleister in einem gewissen Rahmen im Fluss. Insofern kann eine Garantie auf konkrete einzelne Dienstleister nicht abgegeben werden.
  3. Sie als Arbeitgeber werden bei Abschluss des Vertrages voiio einen betriebsinternen vertretungsberechtigten Ansprechpartner nebst dessen Kontaktdaten nennen.
  4. Sie als Arbeitgeber werden voiio die firmenbezogenen Emailadressenendung – i.S.: @firmenadresse.de – benennen, die – in Verbindung mit den firmeninternen Namen der Mitarbeiter zur Buchung berechtigten. Diese Vorgehensweise dient dem Zweck, dass einerseits eine Nennung der konkreten Mitarbeiter oder genauer aller vergebenen firmeninternen Mailadressen entbehrlich ist. Andererseits bei Neueintritt nach Zuweisung einer firmeninternen Emailadresse diese neuen Mitarbeiter direkt bei voiio buchungsberechtigt werden und nach im Fall des Ausscheidens des Mitarbeiters dann eine Zugriffsmöglichkeit auf die Angebote durch voiio infolge der Beendigung der Zugriffsmöglichkeit auf die Firmenadresse nicht mehr möglich ist.
  5. Sollte ein Mitarbeiter vor der Mitteilung des Ausscheidens noch eine Leistung gebucht haben und diese Buchung von voiio bereits bestätigt worden sein, bleibt dieser Mitarbeiter hinsichtlich der getätigten Buchung auch über den Zeitpunkt einer evtl. Arbeitsvertragsbeendigung für die bereits gebuchte Leistung zu den mit den Modulen vereinbarten Konditionen anspruchsberechtigt. Anders ist es nur, wenn ein Kostenerstattungsanspruch für Betreuungsleistungen nicht schulpflichtiger Kinder oder in Betreuungsnotfällen erbracht wird. Dieser endet mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
  6. Evtl. Dauervertragsverhältnisse werden mit ordentlicher Kündigung gegenüber dem Mitarbeiter durch voiio gekündigt. voiio steht aber frei, diesem gekündigten/ausscheidenden Mitarbeiter die weitere Inanspruchnahme dieser Leistung auch über den Kündigungszeitpunkt auf eigene Kosten anzubieten.
  7. Sollte sich die Zahl der nach diesem Vertrag berechtigten Mitarbeitenden eines Unternehmens während der Laufzeit dieses Vertrages um mehr als 10 % nach oben oder unten bewegen (Einstellungen/Entlassungen oder Kündigungen) so werden die für das Modul gezahlten Kosten entsprechend angepasst. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie als Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Vereinbarung der Module nach diesem Vertrag bereits von erheblichen Personalreduzierungsabsichten Kenntnis hatten und diese voiio bei dem Vertragsabschluss nicht bereits mitgeteilt haben. In diesem Fall kommt eine Anpassung der Vertragssumme nach unten nicht in Betracht.
  8. Soweit voiio Vorschläge zu der Bewertung von Rahmenbedingungen der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Leistungsgewährung an Mitarbeiter macht oder Vorschläge zur Präsentation der Leistungsangebote gegenüber Mitarbeitern, haftet voiio weder für die Richtigkeit der Aussagen der evtl. rechtlichen Folgen oder Folgen für evtl. individualarbeitsrechtliche Ansprüche von Mitarbeitern auf Gewährung von Leistungen oder deren Fortgewährung nach Ablauf der zwischen Ihnen und voiio vereinbarten Vertragslaufzeit. Sie sind insofern aufgefordert. Ihrerseits selbst durch entsprechende anwaltliche / juristische und steuerrechtliche Prüfung die Folgen der Angebotsbereitstellung und ggfls. die Richtigkeit der werblichen Annahmen von voiio prüfen zu lassen.

§3) Unsere Leistungen –Rahmenbedingungen für Mitarbeiter

  1. Wir bieten Ihren Mitarbeitern mit voiio die Möglichkeit, die Angebote verschiedener Anbieter zu buchen und beraten zu diesen Leistungen und vermitteln diese über die Plattform. Die Buchung erfolgt in der Regel online – über unsere Ihre firmenspezifische Seite www.FIRMENNAME.meine-ferienbetreuung.de oder aber auch über andere Vertriebswege (z.B. Print oder Telefon).
  2. Die Preise für die jeweilige Veranstaltung können Ihre Mitarbeiter direkt den jeweiligen Angebotsinformationen auf der Internetseite oder der Veranstaltungsbeschreibung in Printform entnehmen.
  3. Die jeweiligen Buchungskonditionen ergeben sich aus den Daten zu den Angeboten. Dazu gehören auch die Angaben zu den Bedingungen bis wann zu welchen Konditionen gegebenenfalls storniert werden kann und welche Grundlagen zu evtl. Widerrufsmöglichkeit einer abgesandten oder/und bestätigten Buchung gegeben sind.
  4. Gutscheine, die die Beschäftigten von voiio erhalten haben, sind freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft. Gewährte Gutscheine oder andersartige schriftliche Vergünstigungen ( z.B. Coupons ) sind, wenn nicht ausdrücklich formuliert, nur einmalig nutzbar, nicht kombinierbar und in Gültigkeit auf 24 Monate beschränkt; maximal aber für die Dauer der Vertragslaufzeit zwischen dem Arbeitgeber und voiio gültig. Gutscheine können, sofern nicht kostenpflichtig erworben, sondern auf freiwilliger Basis durch die voiio vergeben, ohne Angabe von Gründen deaktiviert werden und in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt werden.

§4) Abrechnung

  1. Nach Abschluss des Rahmenvertrages zur Buchung der Module erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. die Module, den Kosten und die Vertragslaufzeit als Mindestinhalt bestätigten. Sie erhalten gleichfalls eine Rechnung. Diese ist zahlbar binnen 30 Tagen nach Erhalt (wenn hinsichtlich der Zahlungskonditionen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart).
  2. Soweit die arbeitgeberseitig erbrachten Zahlungsleistungen Pauschalen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme darstellen, wird eine Rückerstattung, für den Fall, dass nicht in dem prognostizierten Rahmen durch die Mitarbeiter diese Leistungen abgerufen haben sollten, nicht erfolgten, bzw. ist nicht geschuldet.

§5) Datenschutz

  1. Wir tragen Sorge dafür, dass personenbezogen Daten von Ihren Mitarbeitern (derzeit die Emailadressen und die Daten, die aufgrund der Vertragsabwicklung zu den angefragten und gebuchten Leistungen erfasst werden und diejenigen Kontaktdaten, die als Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite für die Abstimmung und Abwicklung dieses Vertrages angegeben werden) nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. Evtl. Auswertungen zu der Inanspruchnahme der Angebote werden ohne Namensbezug, d.h. anonymisiert erstellt und grundsätzlich nur in dieser Form an den Arbeitgeber übermittelt.
  2. Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihren Mitarbeitern und den angemeldeten Personen eingeholt werden, weisen wir darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
  3. Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf der Internetseite sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter dem Link https://voiio.de/datenschutz jederzeit abrufbar ist.

§6) Haftungsbeschränkung

  1. voiio haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Handlungsbevollmächtigten oder eigenen Mitarbeiter für alle von uns im Zusammenhang mit der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Für unentgeltliche Dienste besteht einer über die in Absatz 1 und Absatz 2 hinausgehende Haftung unsererseits nicht.
  4. Im Übrigen haften wir im Zusammenhang mit der Erbringung entgeltlicher Leistungen nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
  5. Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§7) Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. Für Änderungen von Leistungen, andere Anpassungen oder für die Umsetzung rechtlicher Pflichten behalten wir uns vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen werden wir Sie als registrierten Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzten, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung werden wir Sie auf ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht uns das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

§8) Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  2. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  3. Hinweis zur Online-Streitbeilegung Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit zur Verfügung, ein Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Februar 2020

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